Ende des Corona-Shutdown im Einzelhandel

„Maskierte Kunden“ im Schmuck- und Uhren-Einzelhandel – Videoüberwachung nutzlos? Welche Risiken drohen – wie kann man sich „schützen“?

Von Land zu Land und von Bundesland zu Bundesland dürfen nun die Geschäfte im Einzelhandel langsam wieder öffnen. Unterschiedliche Termine und Regelungen zu Verhalten und Hygiene-Vorgaben machen es nicht einfach. Vermutlich werden künftig viele Kunden „maskiert“ die Geschäfte betreten (wollen). Eigentlich sollte dies kein Problem darstellen, da es nur dem gegenseitigen Schutz dienen soll.

Solange nur Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken in den Innenstädten geöffnet hatten, waren auch nur wenige Menschen unterwegs. Wenn jetzt aber fast 75% der Einzelhandelsgeschäfte wieder geöffnet sind und hoffentlich wieder viele Menschen in die Städte strömen werden, können Täter in der Masse leichter untertauchen und somit steigt auch das Risiko einer maskierten Straftat, z.B. einem Raubüberfall! Dies trifft natürlich auch auf andere Branchen zu, aber die Schmuck- und Uhrenbranche hat zusammen mit den Pfandleihhäusern für die Versicherungswirtschaft das höchste Risiko.Warum? Höchste Werte (Gold, Diamanten, Uhren, Bargeld) bei kleinstem Volumen!

Vermutlich kein Juwelier hätte bisher eine „maskierte“ Person in sein Geschäft eingelassen. Was aber nun, wenn immer mehr Menschen eine Maske tragen und es nicht mehr Einzelfälle, sondern die Regel ist?

Wie kann ich meine Mitarbeiter, Kunden und mich selbst in dieser Situation besser schützen nicht Opfer einer Straftat zu werden?
Um die Hygiene-Vorgaben zu erfüllen, muss die Anzahl der Kunden in den Verkaufsräumen überwacht/reglementiert werden. Wie ist das am besten möglich? Nur durch eine verschlossene Tür bzw. eine Einlass-Kontrolle durch Mitarbeiter oder Sicherheitspersonal ist eine Einhaltung der Personenanzahl möglich. Hierbei bietet sich eine verschlossene Eingangstür an.

Niemand kann dann einfach die Geschäftsräume (maskiert) betreten. Die Kontrollperson im Geschäft an der verschlossenen Tür kann nun den außenstehenden (scheinbaren) Kunden bitten, die Maske kurz herunterzuziehen, um das Gesicht zu erkennen. Handelt es sich um Stammkundschaft, kann die Tür (vermutlich) gefahrlos geöffnet werden. Das Erkennen von Stammkundschaft ist in der Regel nur durch eigenes Stammpersonal möglich!

Was aber tun bei unbekannter maskierter Kundschaft? In diesem Fall sollte die Kontrollperson auf das eigene (geschulte) „Bauchgefühl“ hören und ggf. den Zutritt verweigern mit dem möglichen Verzicht auf Umsatz. Mit dieser Vorgehensweise gibt es einen gewissen Schutz vor Raubüberfällen und/oder Trick-/Diebstählen!

Sprechen Sie aber diese spezielle Situation unbedingt mit Ihrer Versicherung bzw. Ihrem Versicherungsmakler ab. Gegebenenfalls hat Ihr Versicherer andere/weitere/keine Vorgaben/Vorschläge.
Arbeitsschutz hört nicht mit Hygienevorgaben für die Mitarbeiter auf, sondern auch ein sicherer Arbeitsplatz gehört dazu!

Quelle: www.warndienst.com