Allgemeine Geschäftsbedingungen der SiConcept GmbH

Stand 6.10.2020

Geltungsbereich

In Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften regeln die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vertragsbeziehungen der SiConcept GmbH und ihren Kunden.

Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

A.) Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber allen Kunden

1) Angebot

1.1. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so kann die SiConcept GmbH dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
1.2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen, als vertraulich bezeichneten Unterlagen behält sich die SiConcept GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der schriftlichen Zustimmung der SiConcept GmbH.

2) Preise

2.1. Die Preise gelten nur für die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen, Gegenstände, deren Menge und für den dort genannten Verwendungsort.
2.2. Ändern sich zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungstermin die Preise der Vorlieferanten der SiConcept GmbH, für Frachten, öffentliche Abgaben, Mehrwertsteuer, Löhne oder sonstige Kosten, die sich auf die Leistung der SiConcept GmbH unmittelbar oder mittelbar auswirken, so ist die SiConcept GmbH berechtigt, ihre Preise entsprechend zu ändern, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als vier Monate liegen. Ändert sich hierdurch der vom Kunden zu zahlende Preis um mehr als 5% kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten.

3) Zahlungsbedingungen

3.1. Die Zahlungsansprüche der SiConcept GmbH sind sofort nach Zugang der entsprechenden Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.
3.2. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der SiConcept GmbH anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4) Abtretbarkeit von Kundenansprüchen

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die SiConcept GmbH ist nur mit vorheriger Zustimmung der SiConcept GmbH zulässig.

5) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der SiConcept GmbH. Der Kunde ist bis zum Übergang des Eigentums an ihn zur pfleglichen Behandlung der Ware verpflichtet. Wartungen und Inspektionen hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Der Kunde hat die SiConcept GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Ware vor Eigentumsübergang gepfändet oder sonstigen Ansprüchen Dritter ausgesetzt ist.

6) Leistungserbringung

6.1. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen darf sich die SiConcept GmbH auch Dritter bedienen.

6.2. Der Kunde kann die SiConcept GmbH frühestens vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern, innerhalb angemessener Frist zu leisten.

6.3. Ereignisse höherer Gewalt, welche die Leistungserbringung der SiConcept GmbH behindern, berechtigen die SiConcept GmbH, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung einschließlich einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Ausgangsbeschränkungen, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, Epidemien, Störungen der Betriebe oder des Transports und ähnliche, ebenso von der SiConcept GmbH nicht zu vertretende Umstände gleich, die der SiConcept GmbH die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

7) Montageleistungen

7.1. Etwaige für die Montage erforderliche Gerüste, Strom- und Wasseranschlüsse sind vom Kunden zu stellen, der auch die entsprechenden Kosten trägt.

7.2. Individual angefertigte Glasscheiben und Glasprodukte stellen jeweils sowohl in technischer wie auch in tatsächlicher Hinsicht eine einzelne, abgeschlossene Leistung dar. Der Kunde ist daher zur Teilabnahme einzelner montierter Glasscheiben und Glasprodukte verpflichtet.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, den ungehinderten Zugang zum Montageort zu ermöglichen.

8) Lieferzeit

8.1. Der Beginn der von Seiten der SiConcept GmbH angegebenen Liefer- bzw. Leistungszeit setzt die Abklärung aller wesentlichen technischen Fragen voraus.

8.2. Die Einhaltung der von Seiten der SiConcept GmbH angegebenen Liefer- bzw. Leistungszeit setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

9) Haftung

Für Personenschäden haftet die SiConcept GmbH unbeschränkt. Das gleiche gilt für Schäden, die dem Kunden infolge einer von der SiConcept GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von der SiConcept GmbH verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet die SiConcept GmbH auch dann, wenn ihr lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist die Haftung der SiConcept GmbH für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinn ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10) Vertraulichkeit

10.1. Vertrauliche Informationen sind sämtliche, bei Vertragsschluss nicht öffentlich bekannte Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die dem Kunden von Seiten der SiConcept GmbH zur Erstellung eines Angebots oder zur Durchführung des Vertrags offenbart werden. Als Vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
– Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Sicherheitskonzepte und -strategien, Pläne, Finanzplanungen, Personalangelegenheiten, digital verkörperte Informationen (Daten);
– Jegliche Unterlagen und Informationen der SiConcept GmbH, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind.

10.2. Der Kunde verpflichtet sich, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren.

10.3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind vertrauliche Informationen,
– die dem Kunden bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt gemacht wurden, ohne dass dies auf einer Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, von gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen beruht;
– die nach Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung beruht;
– die der Kunde aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offenlegen muss. Soweit zulässig und möglich, wird der Kunde die SiConcept GmbH vorab unterrichten und ihr die Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

10.4. Der Kunde gewährt nur solchen Personen Zugang zu den vertraulichen Informationen, soweit diese einem Berufsgeheimnis unterliegen oder ihnen die Einhaltung die Einhaltung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung vertraglich auferlegt wurde.

10.5. Die von Seiten der SiConcept GmbH überlassenen Angebote und Unterlagen dürfen vom Kunden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

11) Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12) Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Onlinestreitbeilegung bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr. Die SiConcept GmbH nimmt weder hieran noch an sonstigen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

B. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Kunden, die Unternehmer, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten in Ergänzung der unter lit. A genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1) Erfüllungsort, Gerichtsstand

1.1. Erfüllungsort aller Leistungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung ist der Sitz der SiConcept GmbH.

1.2. Als Gerichtsstand wird ebenfalls der Sitz der SiConcept GmbH vereinbart. Die SiConcept GmbH ist jedoch auch befugt, gegen den Kunden Klage an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.

2) Ergänzende Regelung zu den Preisen

2.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, umfassen die von Seiten der SiConcept GmbH genannten Preise nicht Verpackung und Versand. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.2. Auch die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den von Seiten der SiConcept GmbH genannten Preisen nicht eingeschlossen. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3) Ergänzende Regelung zum Eigentumsvorbehalt

3.1. Die SiConcept GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

3.2. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung durch den Kunden nicht zulässig. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der SiConcept GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, begrenzt auf die Höhe der Forderung der SiConcept GmbH (einschließlich MwSt.) und unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt.
Die Befugnis der SiConcept GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die SiConcept GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so kann die SiConcept GmbH verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

3.3. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt die SiConcept GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung oder der Vermischung.

3.4. Die SiConcept GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der SiConcept GmbH.

4) Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden

4.1. Der Kunde hat die abgelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung unverzüglich zu untersuchen und der SiConcept GmbH, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Anzeige zu machen.

4.2. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware bzw. die erbrachte Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige durch den Kunden unverzüglich nach Entdeckung des Mangels gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware bzw. die erbrachte Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

4.3. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

4.4. Vorstehende Regelungen gelten nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch die SiConcept GmbH.

5) Gewährleistung

Im Falle einer mangelhaften Lieferung oder Leistung der SiConcept GmbH erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl der SiConcept GmbH durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache.

6) Vorhandensein eines Mangels bei Gefahrübergang auf die SiConcept GmbH

Für den Fall, dass die SiConcept GmbH den Kaufgegenstand an einen Verbraucher weiterverkauft und sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang auf den Verbraucher ein Mangel zeigt und die SiConcept GmbH wegen dieses Mangels gesetzliche Gewährleistungsrechte gleich welcher Art gegen ihren eigenen Lieferanten (Verkäufer) geltend macht, wird vermutet, dass der Mangel schon in dem Zeitpunkt vorhanden war, in dem die Gefahr auf die SiConcept GmbH überging, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Dies gilt auch dann, wenn nicht die SiConcept GmbH selbst, sondern ein anderer Unternehmer, dem die SiConcept GmbH oder ein anderer Unternehmer in der Lieferkette den Kaufgegenstand verkauft haben, diesen an einen Verbraucher weiterverkauft.